Mittwoch, 26. märz 2008

Eine wertoptimale Altersvorsorge
 
Erwerber von gebrauchten Immobilien können das Gebäude über 50 Jahre linear mit jeweils 2 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) abschreiben.  
Ausnahme:  Objekte, die vor 1925 errichtet wurden. Hier gilt der Abschreibungssatz von 2,5 Prozent verteilt auf 40 Jahre. Abgeschrieben werden kann nur das erworbene Gebäude. Der anteilige Kaufpreis für Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden. Dieser wird anhand der Bodenrichtwert-Tabelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt.

 
Sachwerte und somit Immobilieneigentum waren und sind die Investmentprodukte die Anlegern langfristig die konstantesten und sichersten Erträge bieten können. Handeln Sie jetzt, nicht zuletzt weil Sie sich als künftiger Immobilienbesitzer, sei es als Eigennutzer oder Kapitalanleger, durch die Wertentwicklung im Zeitverlauf veritables Vermögen und zudem eine inflationssichere Altersvorsorge aufbauen. Ein abgesicherter Ruhestand durch Sachwerte und stabile Erträge durch Mieteinnahmen sind das Ergebnis eines soliden Investments.
 
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von saxXcon real Estate-Broker - veröffentlicht in: Immobilien
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