Eine wertoptimale
Altersvorsorge
Erwerber von gebrauchten
Immobilien können das Gebäude über 50 Jahre linear mit jeweils 2 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) abschreiben.
Ausnahme: Objekte, die vor 1925 errichtet wurden. Hier gilt der Abschreibungssatz von 2,5 Prozent verteilt auf 40
Jahre. Abgeschrieben werden kann nur das erworbene Gebäude. Der anteilige Kaufpreis für Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden. Dieser wird anhand der
Bodenrichtwert-Tabelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt.
Sachwerte und somit
Immobilieneigentum waren und sind die Investmentprodukte die Anlegern langfristig die konstantesten und sichersten Erträge bieten können. Handeln Sie jetzt,
nicht zuletzt weil Sie sich als künftiger Immobilienbesitzer, sei es als Eigennutzer oder Kapitalanleger, durch die Wertentwicklung im
Zeitverlauf veritables Vermögen und zudem eine inflationssichere Altersvorsorge aufbauen. Ein abgesicherter Ruhestand durch Sachwerte und stabile Erträge durch
Mieteinnahmen sind das Ergebnis eines soliden Investments.
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von saxXcon real Estate-Broker
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veröffentlicht in: Immobilien
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