Eine wertoptimale Altersvorsorge
Erwerber von gebrauchten
Immobilien können das Gebäude über 50 Jahre linear mit jeweils 2 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Grund und Boden) abschreiben.
Ausnahme: Objekte, die vor 1925 errichtet wurden. Hier gilt der Abschreibungssatz von 2,5 Prozent verteilt auf 40 Jahre.
Abgeschrieben werden kann nur das erworbene Gebäude. Der anteilige Kaufpreis für Grund und Boden kann nicht abgeschrieben werden. Dieser wird anhand der
Bodenrichtwert-Tabelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermittelt.
Sachwerte
und somit Immobilieneigentum waren und sind die Investmentprodukte die Anlegern langfristig die konstantesten und sichersten Erträge bieten können. Handeln Sie jetzt,
nicht zuletzt weil Sie sich als künftiger Immobilienbesitzer, sei es als Eigennutzer oder Kapitalanleger, durch die
Wertentwicklung im Zeitverlauf veritables Vermögen und zudem eine inflationssichere Altersvorsorge aufbauen. Ein abgesicherter Ruhestand durch
Sachwerte und stabile Erträge durch Mieteinnahmen sind das Ergebnis eines soliden Investments.
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und verbinden so ein hohes Maß an Sicherheit und Rentabilität für Ihre persönliche Altersvorsorge.